In gewissen Zeitabständen werden Sie als Fahrzeughalter beim Blick auf Ihr Kfz-Kennzeichen oder in den Fahrzeugschein daran erinnert, dass wieder eine Untersuchung für Ihr Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.
Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.
Was wird alles geprüft?
Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus dem Bereichen:
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Räder/Reifen
- Sichtverhältnisse
- Umweltbelastung
- Identifizierung
- Achsen und Aufhängung
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
- Lichttechnische Einrichtung